Für das Anwesen gibt es einen Bebauungsplan. Somit muss die Zulässigkeit von Vorhaben gemäß §30 BauGB beurteilt werden.
Im vorliegenden Fall ist der Bebauungsplan Nr. 71o der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 2.5.1974 rechtskräftig.
Für das Anwesen gibt es einen Bebauungsplan. Somit muss die Zulässigkeit von Vorhaben gemäß §30 BauGB beurteilt werden.
Im vorliegenden Fall ist der Bebauungsplan Nr. 71o der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 2.5.1974 rechtskräftig.
Dieser setzt für das zu untersuchende Grundstück ein allgemeines Wohngebiet fest. Zulässig sind somit neben Wohngebäuden auch kleinere Läden, Gaststätten und nicht störende Handwerksbetriebe, Kindergarten, Tagesstätte. Weitere Nutzungen nach BauNVO §4 sind möglich.
Im Bebauungsplan ist ein Baufenster (Baugrenzen) dargestellt, das einen Bauraum über das eigene und das östliche Nachbargrundstück definiert. Die Grundflächenzahl wird mit 0,4, die Geschossflächenzahl mit 1,0 und die Geschossigkeit mit bis zu drei Vollgeschossen angegeben.
Das Grundstück ist 659m² groß. Daraus ergibt sich, dass die Grundfläche (659*0,4) 264m² und die Geschossfläche (659*1,0) 659m² sein dürfen.
Der Teil des Baufensters auf eigenem Grundstück ist ca. 15m tief und ca. 17m breit. Das zur Verfügung stehende Baufenster ist mit ca. 255m² also nur geringfügig kleiner als die zulässige Grundfläche. Voraussichtlich sind in der Grundfläche zu berücksichtigende Terrassen auch außerhalb der Baufenster genehmigungsfähig.
Die maximale Geschossfläche von 659m² kann rechnerisch durch drei Vollgeschosse à 219,7m² erreicht werden. Alternativ kann das oberste Geschoss als Staffelgeschoss und die darunterliegenden entsprechend größer ausgebildet werden.
Die einzuhaltenden Abstandsflächen sind zu berücksichtigen. Bei einer Akteneinsicht im Archiv der Lokalbaukommission konnten keine Abstandsflächenübernahmen oder sonstige Belastungen auf dem Grundstück festgestellt werden. In München gilt die volle Wandhöhe (H voll) als Abstandsfläche und darf bei einseitig grenzständiger Bauweise an einer Seite auf 0,5 H reduziert werden.
Nähere Erläuterungen können Sie gerne nach persönlicher Rücksprache erhalten.
Das angebotene Grundstück befindet sich in der Kistlerhofstraße, einer der gefragtesten Lagen im Münchener Stadtteil Sendling. Diese zentrale Lage vereint urbanes Leben mit einer hervorragenden Anbindung an die Münchener Infrastruktur.
Die Kistlerhofstraße zeichnet sich durch ihre ruhige, aber dennoch zentrale Lage aus, die sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeprojekte ideal ist. In unmittelbarer Nähe finden Sie zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafés, die zum Verweilen einladen. Die beliebte Fußgängerzone und das nahegelegene Einkaufszentrum bieten eine Vielzahl an Geschäften und Dienstleistungen.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist exzellent. Mehrere U-Bahn- und Buslinien sind fußläufig erreichbar, sodass die Münchener Innenstadt in nur wenigen Minuten erreichbar ist. Auch die Anbindung an die Autobahn ist komfortabel, was eine schnelle Erreichbarkeit der umliegenden Städte und des Münchener Flughafens gewährleistet.
Für Familien bietet die Umgebung eine gute Auswahl an Schulen, Kindergärten und Freizeitmöglichkeiten. Der nahegelegene Perlacher Forst sowie diverse Parks laden zu Spaziergängen und sportlichen Aktivitäten ein und schaffen eine hohe Lebensqualität.
Die Kistlerhofstraße und ihre Umgebung zeichnen sich durch eine harmonische Mischung aus urbanem Flair und naturnahen Erholungsräumen aus. Diese Lage bietet nicht nur eine hervorragende Lebensqualität, sondern auch eine vielversprechende Grundlage für eine nachhaltige Wertsteigerung Ihrer Investition.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Teil dieses attraktiven Stadtteils zu werden und investieren Sie inein Grundstück mit großem Potenzial in einer der lebenswertesten Städte Deutschlands.
Das Bestandsgebäude nutzt das Baurecht nicht voll aus und kann abgebrochen werden, um einen Neubau mit vollem Baurecht Platz zu schaffen.
Fazit:
Auf dem Grundstück Kistlerhofstraße 237 herrscht über einen gültigen Bebauungsplan umfangreiches Baurecht, das zurzeit nicht ausgenutzt wird. Eine mögliche Nutzung wäre z.B. ein Wohnheim für Studierende mit einer Geschossfläche von ca. 659 m². Hiermit sind ca. 520 m² Wohn-/Nutzfläche zu erzielen.
Dieses Grundstück könnte geeignet sein für:
Daten im Überblick